Laut BSSB ist unser Schießsport als Individualsportart eingestuft worden, wodurch wir im Lockdown unseren Sport weiter eingeschränkt ausüben dürfen.
Hierbei gilt, dass sich nicht mehr als 2 Personen oder nur Personen aus dem gleichen Hausstand gleichzeitig auf dem Schießstand aufhalten dürfen. Dies heißt also, dass nur eine Person mit einer Aufsicht oder eine Gruppe aus einem Hausstand gleichzeitig schießen darf. Davon ist der Ausschank bzw. die Bewirtung nicht betroffen, womit diese unverändert den ganzen November geschlossen bleibt.
Konkret für unseren Verein heißt das also, dass Mitglieder mit Zugang zu den Ständen weiterhin alleine (oder mit einer haushaltsfremden Aufsicht) trainieren dürfen. Mitglieder aus einem Haushalt dürfen gleichzeitig trainieren, wobei eine Aufsicht aus demselben Haushalt anwesend sein muss. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass auf der KK Anlage trotzdem die gewohnten Schießzeiten (Sa 14-18 Uhr, So 09-12 Uhr) gelten und bitten alle Schützinnen und Schützen sich an die Maßnahmen und die gültigen Hygieneregeln zu halten. Die offiziellen Trainingsabende und Termine bleiben wie schon bekannt den ganzen November über abgesagt.
Für Schützinnen und Schützen ohne Zugang zum Vereinsheim oder ohne Aufsichtenschulung bieten wir die Möglichkeit sich über das eigens eingerichtete Kontaktformular anzumelden, wodurch wir evtl. eine Aufsicht für das Training organisieren können. Wir bitten außerdem auch die Mitglieder mit Zugang zu den Ständen sich über das Formular mit ihren Trainingszeiten zu melden, um Doppelbelegungen und dadurch resultierende Warteschlangen zu vermeiden.
Weitere Details findet man auf der entsprechenden Bekanntmachung des BSSB.