Verbot von Indoor Sportanlagen

Mit der neuesten Bayerischen Gesetzesänderung sind nun auch Indoor Sportstätten, die zur Ausübung von Individualsportarten dienen, geschlossen zu halten.

Somit haben unsere Stände wieder bis auf weiteres geschlossen. Inwieweit unsere halboffene KK Anlage unter “Indoor” fällt muss erst noch abgeklärt werden. Falls sich diesbezüglich etwas ändert, werden wir wie gewohnt hier informieren.

Die neuesten Änderungen speziell für uns Schützen im BSSB gibt es hier.